Freie-Wähler-Anwalt Härting stellt Befangenheitsanträge gegen Verfassungsrichter
Die Rechtsanwaltskanzlei Härting, die Abgeordnete der Partei Freie Wähler bei ihrer Klage gegen die Bundesnotbremse vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vertritt, hat Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit gegen zwei der Richter eingereicht.
Die Befangenheitsanträge richteten sich gegen den Präsidenten des BVerfG Stephan Harbarth und die Richterin Susanne Baer, teilte Niko Härting, Partner der Kanzlei, am Samstagabend auf seinem Twitterkonto mit.
1. In dem @BVerfG-Verfahren, das wir für Abgeordnete der #FreieWähler gegen die #Bundesnotbremse führen, haben wir diese Woche - wie die @WeltamSonntag jetzt berichtet - Ablehnungsgesuche wegen #Befangenheit eingereicht. #Corona
— Niko Härting (@nhaerting) September 25, 2021
Härting begründete den Schritt seiner Kanzlei damit, dass der Erste Senat unter Vorsitz von Prof. Harbarth "nach vorläufiger Einschätzung des Senats" eine mündliche (öffentliche) Verhandlung für unnötig halte. Die Gründe für diese Einschätzung seien der Kanzlei nie mitgeteilt worden.
Ferner sei es Ende Juli zu geheimen Absprachen zwischen Harbarth und der Bundesjustizministerin Christine Lamprecht gekommen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit soll Harbarth der Justizministerin die Gelegenheit gegeben haben, die Bundesnotbremse zu erläutern. Das wecke Zweifel an Harbarths Unvoreingenommenheit. Zuletzt stehen auch gegen Richterin Baer ähnliche Vorwürfe im Raum.
10. Gerne wüssten wir, was Frau Prof. Baer beim Abendessen sagte. Und gerne würde wir zu ihren Ausführungen Stellung nehmen. Unmöglich, da es nach den Angaben des @BVerfG kein Manuskript geben soll.
— Niko Härting (@nhaerting) September 25, 2021
Am 22. April hatte Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der Freien Wähler, die Klage vor dem BVerfG auf einer Pressekonferenz angekündigt und erläutert: "Das geplante Infektionsschutzgesetz ist zu pauschal, undifferenziert und radikal."
Mehr zum Thema - Wegen Lohnausfalls für Ungeimpfte: Aiwanger droht, vor Bundesverfassungsgericht zu ziehen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.